Beitragsordnung

Version 1.0 vom 22.04.2010

Nach §4.3 und §5 der Satzung des Chaos Computer Club Frankfurt e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten. Näheres bestimmt diese entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 08.10.2009 erstellte Beitragsordnung.

§1 Höhe der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. Es wird empfohlen falls möglich freiwillig 40€ pro Monat zu zahlen.
  2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Auszubildende sowie Zivildienst-, Wehrdienst- und BVJ-Leistende beträgt 10€ pro Monat.
  3. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für Schüler ohne eigenes Einkommen beträgt 5€ pro Monat.
  4. Fördermitglieder können die Höhe ihres Mitgliedsbeitrages selbst bestimmen.
  5. Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
  6. Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§2 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist im voraus fällig.
  2. Der Mitgliedsbeitrag kann je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
  3. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren.
  4. Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des Weiteren wird für jede schriftliche Mahnung oder Rücklastschrift eine Bearbeitungspauschale von 5€ erhoben.
  5. Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift sind die entstehenden Kosten vom Mitglied zusätzlich zu tragen.